Bewerbungsfrist für MA Religionswissenschaft

Die Masterstudiengänge Religionswissenschaft (Ein-Fach und Zwei-Fach-MA) haben ab dem Wintersemester einen lokalen Numerus Clausus. Dies bedeutet auch, dass die Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge am 15.7. endet. Falls Sie sich für den Master Religionswissenschaft interessieren, aber Ihr BA-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen haben, ist es wichtig, dass Sie sich trotzdem bis zum 15.7. bewerben; für das Bachelorzeugnis gibt es dann noch eine Nachreichfrist bis zum 15.09. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die zentrale Studienberatung der RUB oder an unsere Studienberater wenden.