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Wichtige Informationen zur Änderung des Urheberrechts

UPDATE 15. Dezember 2016:

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort hat rasch eine Zwischenlösung erarbeitet. Darauf basierend haben die Verhandlungspartner vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach §52a Urheberrechtsgesetz zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen.

Diese Vereinbarung ermöglicht es den Hochschulen, die elektronischen Semesterapparate im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus zu nutzen. Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort haben außerdem vereinbart, „in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln", wie es in einem Schreiben vom 15. Dezember 2016 des NRW-Wissenschaftsministeriums an alle Hochschulen des Landes heißt.

URSPRÜNGLICHE NACHRICHT:

Am 31. Dezember 2016 laufen die bisherigen Vereinbarungen zwischen der Kultursministerkonferenz und VG Wort aus. Die damit einhergehenden Veränderungen beim Urheberrechtsgesetz wirken sich auf die Bereitstellung elektronischer Dokumente auf Lernplattformen aus.

Da die Ruhr-Universität Bochum wie alle Hochschulen Nordrhein-Westfalens die neuen Rahmenvereinbahrungen nicht übernehmen, wurden die Lehrenden vom Rektorat aufgefordert entsprechende Dokumente auf den Plattformen Moodle und Blackboard spätestens bis zum 31. Dezember 2016 zu löschen beziehungsweise für den weiteren Zugriff zu sperren. Ab dem 1. Januar 2017 werden alle Literaturdateien nicht mehr zugänglich sein.

Der Studiendekan des Centrums für Religionswissenschaftliche Studien (CERES) empfiehlt allen Studierenden, schnellstmöglich sämtliche Literatur für das laufende Semester herunterzuladen.

Ob in den nächsten Wochen eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts in Bezug auf die Lehre an Hochschulen gefunden wird, ist offen. Zur Zeit tagt die gemeinsame Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort. Die Arbeitsgruppe soll rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen damit eine bruchlose weitere Nutzung digitaler Dokumente an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten. Für mehr Informationen zum Stand dieser Verhandlungen informiert das RUB-Newsportal.