Noch bis zum 30. September 2023 Energiepreispauschale für Studierende beantragen!
Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist nur noch bis Samstag, den 30.09.2023 möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!
Falls Sie anspruchsberechtigt sind und noch keinen Zugangscode erhalten haben, können Sie diesen nur noch bis Freitag, den 15.09.2023 beim Studierendensekretariat (stud-sekretariat@uv.rub.de) anfordern.
Bis zu diesem Datum müssen Ihre Nachweise vorliegen. Die nötigen Antragsinformationen inklusive Zugangscode für den Nachweis des Ausbildungsstatus haben alle berechtigten Studierenden am 15. März 2023 offiziell an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten. Die persönliche PIN ist im eCampus abrufbar.
Registrieren für den Antrag
Um den Antrag über die Webseite einmalzahlung200.de zu stellen, müssen Sie als Antragsberechtigte*r eine BundID einrichten.
Sie können die BundID auf hohem oder niedrigem Vertrauensniveau einrichten:
- Für eine BundID auf hohem Vertrauensniveau registrieren Sie sich mit e-Ausweis oder Elster-Zertifikat. Diese sind für die Beantragung der Energiepreispauschale aber nicht zwingend erforderlich.
Infos für diese Einrichtung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de - Für eine BundID auf niedrigem Vertrauensniveau registrieren Sie sich mit E-Mail und Passwort. Dazu benötigen Sie den Zugangscode, den Sie per E-Mail an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten haben, und eine PIN, die Sie in eCampus finden.
- Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist möglich bis zum 30.09.2023. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!
Mehr dazu auf den Seiten der RUB unter https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/energiepreispauschale-fuer-studierende.