image of Noch bis zum 30. September 2023 Energiepreispauschale für Studierende beantragen!
(© Markus Spiske/Unsplash)

Noch bis zum 30. September 2023 Energiepreispauschale für Studierende beantragen!

Nationale und internationale Studierende haben Anspruch auf eine 200 € Energiepreispauschale von der Bundesregierung. Die Einmalzahlung soll angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten die Studierenden entlasten.

Die Antragsstellung auf einmalzahlung200.de ist nur noch bis Samstag, den 30.09.2023 möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen!

Falls Sie anspruchsberechtigt sind und noch keinen Zugangscode erhalten haben, können Sie diesen nur noch bis Freitag, den 15.09.2023 beim Studierendensekretariat (stud-sekretariat@uv.rub.de) anfordern.

Bis zu diesem Datum müssen Ihre Nachweise vorliegen. Die nötigen Antragsinformationen inklusive Zugangscode für den Nachweis des Ausbildungsstatus haben alle berechtigten Studierenden am 15. März 2023 offiziell an Ihre RUB E-Mail-Adresse erhalten. Die persönliche PIN ist im eCampus abrufbar.

Registrieren für den Antrag

Um den Antrag über die Webseite einmalzahlung200.de zu stellen, müssen Sie als Antragsberechtigte*r eine BundID einrichten.

Sie können die BundID auf hohem oder niedrigem Vertrauensniveau einrichten:

Mehr dazu auf den Seiten der RUB unter https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/energiepreispauschale-fuer-studierende.