Qualitätsverbesserung
Die Qualitätsverbesserungskommission, kurz QV-Kommission, entscheidet über die Verplanung der sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel. Dabei handelt es sich um Gelder, die das Bundesland Nordrhein-Westfalen den Universitäten für die Verbesserung der Lehre bereitstellt. Die Universitäten leiten Teile dieser Gelder an die Fakultäten und Zentralen Wissenschaftlichen Einrichtungen mit Studiengängen (so wie z. B. CERES) weiter. Die genaue Verplanung dieser Gelder obliegt dann der Entscheidung der einrichtungsspezifischen QV-Kommissionen.
Im Studienfach Religionswissenschaft sind die Gelder bisher unter anderem für die Finanzierung folgender Posten eingesetzt worden:
- wissenschaftliche Mitarbeiterstellen,
- Studierendenkoordinationsstelle zur Beratung der Studierenden,
- wissenschaftliche Hilfskraftstellen und Tutorien,
- Lehraufträge,
- Anschaffung von Technika,
- Anschaffung von Lehrbüchern,
- Unterstützung von Lehrexkursionen,
- Finanzierung der Lehradministration.
Die Mitglieder der QV-Kommission werden alle zwei Jahre auf der CERES-Mitgliederversammlung je nach Statusgruppe gewählt. Derzeit sind folgende Personen Mitglied der QV-Kommission:
Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Einsatz der Qualitätsverbesserungsmittel haben, richten Sie diese bitte an den Kommissionsvorsitzenden Jens Schlamelcher.